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Kortumstrasse 16
44787 Bochum
Tel.: 0234 - 9 64 84 40
„Es gibt in unserer heutigen Zeit
kaum ein Rechtsgebiet mit einer derart
weitreichenden praktischen Bedeutung
und so wenigen verständlichen gesetzlichen Regelungen.“
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrechtfragen
Rechtsanwalt Heiko Nöckel
• Zulassung als Rechtsanwalt am Amts- und Landgericht Bochum
  im September 2001

• Zulassung am Oberlandesgericht Hamm seit Dezember 2006

• Seit 2006 tätig in der Kanzlei Theo Schmidt Rechtsanwälte

www.theo-schmidt.de
Rechtsanwalt H. Nöckel
Fachanwalt für Familienrecht
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht
befasst sich mit den speziellen Fragen eines einzelnen Arbeitsverhältnisses.
Hierbei geht es im Wesentlichen um folgende immer wieder auftauchende Problemfelder:
Abmahnung
Aufhebungsverträge / Abfindungen
Kündigung (-sschutz)
Lohnansprüche
Arbeitszeugnisse
Befristete Arbeitsverträge
Zeitarbeitsverträge
Urlaubsansprüche
Arbeitsverträge und deren Gestaltung
Scheinselbständigkeit
Arbeitsschutzvorschriften
Mutterschutz
Elternzeit
Insolvenzgeld
Das arbeitsgerichtliche Verfahren
Wichtige Fristen
Das Kollektivarbeitsrecht
befasst sich mit den Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und
dem Arbeitgeber und den Betriebsräten, z.B. mit den Fragen:
Zustandekommen und Geltung von Gesamtvereinbarungen wie z.B. Tarifverträgen
  - allgemeinverbindliche
  - spezielle / regionale

Die Zulässigkeit und die Abwicklung von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks

Mitbestimmungsrecht der Belegschaft in Betrieb und Unternehmen nach dem   Betriebsverfassungsgesetz (§1-73 BetrVG)